Bedingt durch die Schadereignisse von Kupferstecher, Buchdrucker und Windwurf fallen immer wieder Klein- und Kleinstmengen zur Vermarktung an. Die FBG bietet ihnen hier den Service, dass auch diese Mengen ohne großen Probleme vermarktbar sind. Dies bedingt aber, dass gewisse unabdingbare Voraussetzungen von Ihnen als Waldbesitzer zu erfüllen sind. Zunächst ist es erforderlich, dass Sie die Aushaltung Ihres Holzes vor dem Einschlag mit der FBG abstimmen. Bei Mengen kleiner als 10 - 15 Festmeter ist es zwingend erforderlich, dass wir von Ihnen ein korrektes Waldmaß zusammengefasst in einer FBG-Strichliste erhalten. Das Dokument steht für Sie als Download auf unserer Homepage bereit. Das Holz muss fachgerecht in Rinde vermessen sein und die Angaben auf der Liste dem Polter draußen vor Ort entsprechen. Ein Entgegenkommen Ihrerseits durch Lagerung und Vorkonzentration auf einem der ausgewiesenen FBG-Sammellagerplätze würde unserer Arbeit sehr entgegenkommen. Bitte vergessen Sie hier nicht, Ihren Namen auf dem Polter anzuspritzen. Ihre FBG-Mitarbeiter nehmen dann am Lagerort Ihr Holz auf, führen eine gutachtliche und sachlich korrekte Qualitätseinstufung durch und erstellen dabei gleich die Preisermittlung. Die Gutschrifterstellung und Überweisung erfolgt daraufhin zeitnah. Wir fassen diese Klein- und Kleinstmengen dann zu verkaufsfähigen Einheiten zusammen. Diese entsprechen in der Regel mindestens eine LKW-Ladungsgröße. Nur durch diese Vorgehensweise ist es uns möglich, das Rundholz unter vertretbarem Aufwand und Kosten weiterhin an die Holzindustrie zu liefern.
Wir appellieren an Sie, diese unsere Vorgaben genauestens bei Ihrer Holzbereitstellung zu beachten.
