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Motorsägenkurs
Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet immer wieder qualifizierte Motorsägenlehrgänge an, die das nötige Fachwissen zur Holzernte vermitteln oder wieder auffrischen sollen. Für den Grundkurs Modul A hat die FBG wieder einen neuen Termin!
In diesem 2-tägigen-Grundkurs werden die Grundlagen im Umgang mit der Motorsäge sowie die wichtigsten Fälltechniken vermittelt. Der Kurs bietet auch Waldbesitzern, die schon lange im Wald arbeiten, die Möglichkeit ihr Wissen aufzufrischen.
Einem theoretischen Teil am ersten Tag folgen praktische Übungen im Wald unter Anleitung eines Forstwirtschaftsmeisters am zweiten Tag.
Dieser Lehrgang entspricht den Mindeststandards der Bayerischen Forstverwaltung und der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Die vermittelten Inhalte stimmen
mit dem Modul A der DGUV Information 214-059 überein.
Der nächste Kurs findet an folgendem Termin statt:
27.11.2026 (Theorie) und 28.November oder 05. Dezember 2026 (Praxis)


Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle der Forstbetriebsgemeinschaft Aitrach-Isar-Vils unter Telefon 08702 / 947434-0 möglich. Hier erhalten Sie auch Informationen
zum Ablauf der beiden Kurse, den Kosten und der geforderten Ausrüstung.
Bearbeitungsgebühr bei nachträglichen Änderungen
Liebe Mitglieder,
bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen bei Ihrer Besteuerung zwingend der FBG-AIV melden müssen! Bei einer Umstellung von Pauschalierendem Betrieb auf Optierenden Betrieb benötigen wir zudem eine schriftliche Bestätigung von Steuerberater oder Finanzamt!
Eine nachträgliche Änderung von Gutschriften und Rechnungen ist mit einem enormen Zeitaufwand verbunden und muss daher mit einer Gebühr von € 30.- pro Beleg in Rechnung gestellt werden!
Aktuelle Informationen zu Sturmholz
Am Freitagabend, den 31.07.2026 wurden Teile unseres Vereinsgebiets von einem Unwetter mit starken Sturmboen heimgesucht.
Wir bitten unsere Mitglieder ihre Waldbestände auf Sturmschäden zu kontrollieren. Alle Sturmgeschädigten, die Hilfe brauchen, melden sich bitte an der Geschäftsstelle und geben Name, Flurnummer und geschätzte Menge des anfallenden Sturmholzes an. Die FBG stellt dann Touren für die Aufarbeitung zusammen.
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation werden ausschließlich für die Lagerung von frischem Sturmholz sämtliche gesperrten Sammellagerplätze der FBG-AIV (Unterköllnbach, Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart und Kleinbettenrain) wieder geöffnet! Bitte beachten Sie, für diese Holzmengen kann keine Förderung für insektizidfreie Lagerung beantragt werden! Für Käferholz bleiben diese Lagerplätze nach wie vor gesperrt!
WICHTIG! Der Kalamitätsantrag (Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt) muss vor der Aufarbeitung ausgefüllt und beim Landesamt für Steuern (München) eingereicht werden! Die notwendigen Formulare finden sie auf unserer Homepage unter "Downloads"
Sammellagerplätze - NEUERUNGEN bei Förderung insektizidfreier Lagerung
Wie auch in den letzten Jahren bietet die FBG im gesamten Vereinsgebiet Sammellagerplätze insbesondere zur Lagerung von Kleinmengen für ihre Mitglieder an.
Über den Sommer müssen jedoch wieder bestimmte Lagerplätze (SLP´s in Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart, Kleinbettenrain) vorübergehend geschlossen werden, da sie die amtliche Abstandsforderung von mind. 500 m zum nächsten Fichtenbestand nicht erfüllen. Diese Sperrung gilt ab dem 01.05.2026! Bitte liefern sie kein Holz mehr auf diese Lagerplätze!
Die Sammellagerplätze: Gattering, Dornwanger Moos, Wörther Moos, Hofdorf, Lengthal, Postau und Gummering sind von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut und Pfarrkirchen-Landau hinsichtlich der Fördermöglichkeiten der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung begutachtet und anerkannt worden.
FBG-Sammelanträge zur Erlangung der € 10.- / fm Förderung für den gebrochenen Transport von Stammholz aus dem Wald auf FBG-Sammellagerplätze können nur auf diesen sechs Lagerplätzen gestellt werden. Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet wieder die Abwicklung der Beteiligtenerklärung für einen Sammelantrag an.
Wenn Sie Holzmengen im Zeitraum Mai bis September auf einen dieser Lagerplätze liefern, denken Sie bitte daran, umgehend (!!!) eine Beteiligtenerklärung an die Geschäftsstelle der FBG zu schicken. Sollte die Beteiligtenerklärung nicht zeitgleich mit der Holzmeldung erfolgen, ist eine nachträgliche Antragstellung der Förderung NICHT möglich!!!!
Die aktuelle Beteiligtenerklärung können Sie sich hier oder im Downloadbereich herunterladen
Bitte beachten Sie, die Förderung für insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung erhalten Sie nur, wenn sämtliches Holz aus Ihrem Einschlag fördergerecht gelagert wird! Diesbezüglich haben sich die Förderrichtlinien im Hinblick zu den letzten Jahren verschärft. Das Amt führt stichprobenartige Kontrollen durch!
Alle Lagerplätze sind beschildert, bitte halten Sie sich an die jeweiligen Anweisungen!
WICHTIG! Für Mengen unter 15fm ist eine Holzliste (FBG-Vordruck hier) mit Baumart, Länge und Mittendurchmesser an die FBG zu schicken!
Der Holzpolter muss mit dem Namen gekennzeichnet werden!
Borkenkäferkontrolle wieder zwingend notwendig!
Sehr geehrte Waldbesitzer*innen,
es ist soweit, die Schafskälte ist vorbei und der Sommer hält Einzug. Der Borkenkäfer steckt schon in den Startlöchern und die steigenden Temperaturen werden zu einem verstärkten Schwärmflug führen (siehe Waldschutzmeldung 2-2026).
In den kommenden Wochen wird es enorm wichtig, die Fichtenbestände mehrfach auf Käferbefall zu kontrollieren, denn jeder gefundene und entfernte Käferbaum verhindert eine weitere Ausbreitung und rettet den umliegenden Bestand.
Bitte beachten Sie auch die Handlungsempfehlungen der LWF.
Wenn Sie Hilfe bei der Käferholzaufarbeitung und/oder beim Transport brauchen, wenden Sie sich gerne an den zuständigen FBG Förster.
Es stehen Ihnen wie gewohnt unsere geöffneten Sammellagerplätze zur Verfügung. Zur Teilnahme am Sammelantrag insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung benötigen wir bitte unverzüglich die Beteiligtenerklärung.
Korbinian Zellner
FBG Aitrach-Isar-Vils w.V.
