Am Freitagabend, den 31.07.2026 wurden Teile unseres Vereinsgebiets von einem Unwetter mit starken Sturmboen heimgesucht.

Wir bitten unsere Mitglieder ihre Waldbestände auf Sturmschäden zu kontrollieren. Alle Sturmgeschädigten, die Hilfe brauchen, melden sich bitte an der Geschäftsstelle und geben Name, Flurnummer und geschätzte Menge des anfallenden Sturmholzes an. Die FBG stellt dann Touren für die Aufarbeitung zusammen.

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation werden ausschließlich für die Lagerung von frischem Sturmholz sämtliche gesperrten Sammellagerplätze der FBG-AIV (Unterköllnbach, Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart und Kleinbettenrain) wieder geöffnet! Bitte beachten Sie, für diese Holzmengen kann keine Förderung für insektizidfreie Lagerung beantragt werden! Für Käferholz bleiben diese Lagerplätze nach wie vor gesperrt!

WICHTIG! Der Kalamitätsantrag (Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt) muss vor der Aufarbeitung ausgefüllt und beim Landesamt für Steuern (München) eingereicht werden! Die notwendigen Formulare finden sie auf unserer Homepage unter "Downloads"