Am Mittwoch, den 25.11.2026 findet um 19 Uhr
im Gasthaus Scheuenpflug in Dreifaltigkeit
die Jahreshauptversammlung der FBG AIV w.V. statt
Das Programm folgt in Kürze
Eine Einladung ergeht an alle Mitglieder

Ab dem 01.10.2026 können wieder alle Sammellagerplätze der FBG AIVw.V. genutzt werden. Eine Übersicht finden sie auf unserer Homepage im Bereich Download unter "Lagerplätze".
Bei Fragen wenden sie sich jederzeit gerne an unsere Förster oder die Geschäftsstelle

Für unsere Mitglieder und interessierte Waldbesitzer führt die FBG-AIV im Herbst wieder einige Waldbegänge mit aktuellen Themen durch:
* 01.10.2026 Gemeinde Mamming, Treffpunkt 09:00 Uhr am Sportplatz Mamming *** Thema: Bewirtschaftung von Douglasienbeständen
* 22.10.2026 Gemeinde Loiching und Oberviehbach, Treffpunkt 09:00 Uhr bei der FFW in Loiching *** Thema: Pflanzung nach Mulchen
* 29.10.2026 Gemeinde Gottfrieding und Stadt Dingolfing, Treffpunkt 13:00 Uhr Kirche Frichlkofen *** Thema: Holznutzung in Altbeständen
* 20.11.2026 Gemeinde Mengkofen, 13 Uhr - Treffpunkt und Thema werden noch bekannt gegeben
* 13.11.2026 Gemeinde Weng, 13 Uhr - Treffpunkt und Thema werden noch bekannt gegeben
* 11.12.2026 Gemeinde Moosthenning, 13 Uhr - Treffpunkt und Thema werden noch bekannt gegeben

Die FBG führt immer im Frühjahr und Herbst Sammelbestellungen für Forstpflanzen durch. Hier finden sie das neue Bestellformular für Forstpflanzen für den Herbst 2026. Bestellschluss ist der 06.11.2026
Bitte verwenden Sie nur das aktuelle Bestellformular!
Sollte es sich bei Ihrer Kultur um eine geförderte Fläche handeln, schicken Sie uns gerne auch eine Kopie des Arbeits- und Kulturplans mit.
Gerne organisieren wir auch die sachgerechte Pflanzung für Sie, wenn Sie die Pflanzarbeit nicht selbst durchführen können oder möchten.
Über das exakte Datum der Auslieferung werden Sie nach erfolgter Bestellung telefonisch oder per Email informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Förster oder die Geschäftsstelle

Auch in 2027 findet wieder die Laubholzsubmission in Reisbach statt.
Wenn Sie Fragen dazu haben bzw. Stämme anliefern möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Förstern der FBG-AIV in Verbindung.
Bitte beachten Sie folgende Neuerung: Bei jeder Anlieferung muss die gültige EUDR-Referenznummer angegeben werden. Anlieferungen ohne Referenznummer werden nicht angenommen!

Für Waldbesitzer, die sich mit Laubholz an der Submission beteiligen wollen, gibt es Folgendes zu beachten (gezeichnet WBV Reisbach):
* Bei jeder Anlieferung muss die gültige EUDR-Referenznummer angegeben werden. Anlieferungen ohne Referenznummer werden nicht angenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre WBV/FBG.
* Es werden alle Laubhölzer außer Pappel und Weide angeboten.
* Die Hölzer müssen eine ansprechende, sehr gute Qualität aufweisen. Die Stämme sollen somit insbesondere gerade und weitgehend astfrei sein.
* Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.
* Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde. Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne Rinde angeliefert werden.
* Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein.
* Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper entstehen haftet der Waldbesitzer.
* Die angelieferte Ware soll auf den bereitgestellten Lagerhölzern nebeneinander gelagert werden. Dabei muss der Stamm von allen Seiten sichtbar sein. Deshalb sind die Stämme in einem Abstand von 30 cm zu lagern. Außerdem ist auf ein gutes optisches Gesamtbild zu achten.
* Am Stammanschnitt ist mit Reißnägeln, in einer Klarsichthülle oder laminiert, ein Zettel mit der Holzart, der vollständigen Adresse und der jeweiligen WBV/FBG anzubringen.
* Jede Anlieferung von Holz ist bei der für den jeweiligen Waldbesitzer zuständigen Geschäftsstelle der Waldbauernvereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft anzumelden.
* Vom Holzerlös des Waldbesitzers wird eine Submissionsgebühr von 8 Euro pro Festmeter zzgl. dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz abgezogen.
*Um eine ausreichende Qualität der Submission zu sichern, behält sich die WBV Reisbach vor, Stämme auszusortieren. Diese Stämme werden den Submissions-Käufern nicht zum Kauf angeboten. Ein Einhalten der obigen Kriterien ist keine Garantie, dass der Stamm zu Submission zugelassen wird. Es entscheidet allein der Verkaufsleiter (Geschäftsführer), welche Stämme akzeptiert werden. Vor allem bei Esche und Buche werden nur außergewöhnlich hochwertige Stämme bei der Submission den Käufern angeboten werden.
* Für Stämme, die nach der Qualitätskontrolle durch die WBV Reisbach, den Kriterien entsprechen und zur Submission zugelassen werden, wird ein Mindestgebot von 80 Euro netto pro Festmeter aufgerufen. Der Erlös von 80 Euro pro Festmeter netto wird dem Waldbesitzer zugesichert.
*Aussortierte Stämme werden nach der Ergebnisbekanntgabe, Freitag, 12.02.2027, 12.00 Uhr, zu einem niedrigeren Preis verschiedenen Händlern angeboten. Die Preise werden zum gegebenen Zeitpunkt mit geeigneten Käufern ausgehandelt.
* Sollten Sie als Eigentümer mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, müssen Sie bis Freitag, 29.01.2027, 18.00 Uhr, bei der WBV Reisbach w. V. (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Fax 08734/9395- 129, E-Mail: info@wbv-reisbach.de) schriftlich dagegen Einspruch einlegen. Stämme, die nicht verkauft werden, müssen bis zur Abfuhrfrist: Mittwoch, 31.03.2027, 18.00 Uhr, vom Eigentümer wieder abgeholt werden. Alle Stämme, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vom Lagerplatz abgeholt wurden, gehen automatisch in das Eigentum der WBV Reisbach über.
* Für jeden angelieferten Stamm muss die Submissionsgebühr bezahlt werden, auch wenn er nicht verkauft oder aussortiert wird.