Wie auch in den letzten Jahren bietet die FBG im gesamten Vereinsgebiet Sammellagerplätze insbesondere zur Lagerung von Kleinmengen für ihre Mitglieder an.
Über den Sommer müssen jedoch wieder bestimmte Lagerplätze (SLP´s in Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart, Kleinbettenrain) vorübergehend geschlossen werden, da sie die amtliche Abstandsforderung von mind. 500 m zum nächsten Fichtenbestand nicht erfüllen. Diese Sperrung gilt ab dem 01.05.2026! Bitte liefern sie kein Holz mehr auf diese Lagerplätze!
Die Sammellagerplätze: Gattering, Dornwanger Moos, Wörther Moos, Hofdorf, Lengthal, Postau und Gummering sind von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut und Pfarrkirchen-Landau hinsichtlich der Fördermöglichkeiten der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung begutachtet und anerkannt worden.
FBG-Sammelanträge zur Erlangung der € 10.- / fm Förderung für den gebrochenen Transport von Stammholz aus dem Wald auf FBG-Sammellagerplätze können nur auf diesen sechs Lagerplätzen gestellt werden. Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet wieder die Abwicklung der Beteiligtenerklärung für einen Sammelantrag an.
Wenn Sie Holzmengen im Zeitraum Mai bis September auf einen dieser Lagerplätze liefern, denken Sie bitte daran, umgehend (!!!) eine Beteiligtenerklärung an die Geschäftsstelle der FBG zu schicken. Sollte die Beteiligtenerklärung nicht zeitgleich mit der Holzmeldung erfolgen, ist eine nachträgliche Antragstellung der Förderung NICHT möglich!!!!
Die aktuelle Beteiligtenerklärung können Sie sich hier oder im Downloadbereich herunterladen
Bitte beachten Sie, die Förderung für insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung erhalten Sie nur, wenn sämtliches Holz aus Ihrem Einschlag fördergerecht gelagert wird! Diesbezüglich haben sich die Förderrichtlinien im Hinblick zu den letzten Jahren verschärft. Das Amt führt stichprobenartige Kontrollen durch!
Alle Lagerplätze sind beschildert, bitte halten Sie sich an die jeweiligen Anweisungen!
WICHTIG! Für Mengen unter 15fm ist eine Holzliste (FBG-Vordruck hier) mit Baumart, Länge und Mittendurchmesser an die FBG zu schicken!
Der Holzpolter muss mit dem Namen gekennzeichnet werden!