Quelle: FBG Aitrach Isar Vils
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Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen bei Ihrer Besteuerung zwingend der FBG-AIV melden müssen! Bei einer Umstellung von Pauschalierendem Betrieb auf Optierenden Betrieb benötigen wir zudem eine schriftliche Bestätigung von Steuerberater oder Finanzamt!

Eine nachträgliche Änderung von Gutschriften und Rechnungen ist mit einem enormen Zeitaufwand verbunden und muss daher mit einer Gebühr von € 30.- pro Beleg in Rechnung gestellt werden! 

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